Erklärung zur Barrierefreiheit

Die  Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Alternativtexte von Bildern geben teilweise nicht den Bildinhalt und den Zweck wieder.
  • Einige visuell wahrnehmbare Überschriften sind nicht mit dem HTML-Strukturelement "Überschrift" ausgezeichnet. Zum Beispiel die Überschriften "Was ist der Beirat der Mietervertreter*innen" und "Um welche Themen geht es denn?".
  • Texte können nicht vollständig vergrößert werden und werden teilweise abgeschnitten. Es kommt teilweise zu Überlappungen.
  • Die Fokusreihenfolge ist fast durchgehend nicht nachvollziehbar, weil kein Fokusrahmen sichtbar ist.
  • Es sind nicht alle Links, Buttons und Formularelemente mit der Tatstatur erreich- und bedienbar.
  • Bewegte Inhalte (animiertes Karussell mit wechselnden Teasern) können nicht mit der Maus oder Tastatur angehalten werden.
  • Bei der Bedienung mit der Tastatur ist nicht immer deutlich erkennbar, welches Element gerade fokussiert wird (sogenannter Tastaturfokus).
  • Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
  • Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.
  • Nicht alle PDFs entsprechen der in Abschnitt 10 der EN 301 549 genannten Anforderungen.

Wir bemühen uns, diese Punkte so schnell wie möglich zu bearbeiten. Die Ergebnisse resultieren aus einem Selbsttest.

Dokumente, die vor dem 23. September 2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06.03.2024 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Abs. 2 Ziff. 1 L-BGG-DVO.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Webseite aufgefallen? Dann können Sie sich gerne melden:

Sandra Aslantas

Referentin Kommunikation & Unternehmensangelegenheiten

Augsburger Straße 696

70329 Stuttgart

digitalebarrierefreiheit@swsg.de

 

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Wir unterwerfen uns freiwillig folgender Möglichkeit:

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375